Ab dem 27. September 2026 muss jeder Händler, der physische Waren an Verbraucher in der EU
verkauft, den harmonisierten Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen. Das Aussehen ist
gesetzlich festgelegt und darf nicht verändert werden.
Der amtliche Hinweis der EU-Kommission, deutsche Fassung. Farben, Text und Aufbau sind vorgegeben.
Was genau verlangt wird
Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 zur EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825.
Artikel 3 der Verordnung sagt schlicht: „It shall apply from 27 September 2026.“
Der Hinweis ist Pflicht für alle Waren mit gesetzlicher Gewährleistung.
Unverändert: keines der Elemente darf bearbeitet werden.
Online in Farbe. Schwarz-weiß ist nur im Ladengeschäft erlaubt.
In der richtigen Sprache: der QR-Code führt Verbraucher zu den Regeln ihres eigenen Landes.
Gut sichtbar als vorvertragliche Information.
Das GARAN-Label ist etwas anderes
Das GARAN-Label betrifft nur Produkte, für die ein Hersteller freiwillig eine unentgeltliche
Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gibt und den Händler darüber
informiert. Dann ist es Pflicht. Sonst darf es nicht gezeigt werden.
Warum das in Deutschland schneller ernst wird. In anderen EU-Ländern setzen Behörden
die Regel durch. In Deutschland kommt die Post typischerweise von einem Mitbewerber oder einem Verband,
in Form einer kostenpflichtigen Abmahnung mit Unterlassungserklärung.
Der Fehler, der am häufigsten passiert
Nicht das Vergessen, sondern das falsche Vertrauen: Eine App wird installiert, alles wird eingestellt,
der Block wird im Theme nie aktiviert oder beim nächsten Theme-Update entfernt, und niemand sieht nach.
Der Shop gilt als erledigt und zeigt den Hinweis trotzdem nicht.
EU Guarantee Notice Check
Unsere Shopify-App zeigt den amtlichen Hinweis in allen 24 Amtssprachen, passend zur Sprache der
jeweiligen Seite, und ruft danach Ihren Live-Shop auf, um zu prüfen, ob er wirklich ausgeliefert wird.
Jede Prüfung wird mit Datum protokolliert. Der Hinweis selbst ist kostenlos.
Die App ist fertig, der App-Store-Eintrag wird gerade vorbereitet. Schreiben Sie uns, dann schicken wir
den Installationslink, sobald er verfügbar ist.
Nein. Die Pflicht gilt in allen 27 EU-Ländern seit demselben Datum, und auch für Shops außerhalb der EU, die an EU-Verbraucher verkaufen.
Darf ich den Hinweis anpassen oder übersetzen?
Nein. Die Kommission veröffentlicht die Datei in allen 24 Amtssprachen. Verändern ist ausdrücklich untersagt.
Reicht ein Hinweis im Footer?
Die Leitlinien der Kommission akzeptieren für den Online-Handel einen allgemeinen Hinweis auf der Website. Auf der Produktseite ist die sichere Variante, weil dort die Kaufentscheidung fällt.
Was passiert bei Verstößen?
In Deutschland droht vor allem die Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände. In anderen Mitgliedstaaten setzen die Behörden die Vorgaben mit den dort vorgesehenen Sanktionen durch.
Brauche ich dafür eine App?
Nicht zwingend. Sie können die amtliche Datei selbst einbinden. Die Arbeit liegt danach: richtige Sprache je Markt, Farbe, und die regelmäßige Kontrolle, ob der Hinweis nach Theme-Änderungen noch da ist.